Wirz forderte für seinen Mandanten erwartungsgemäss einen Freispruch. Durch die dem Angeklagten vorgeworfenen Handlungen sei der Gesellschaft keinen Schaden entstanden, sagte Wirz in seinem Plädoyer vor dem Bezirksgericht in Bülach.
Gläubigerschädigung und ungetreue Geschäftsbesorgung?
Dem gesamten ehemaligen Verwaltungsrat werden im Zusammenhang mit der Restrukturierung der Airline-Tochter SAirLines Gläubigerschädigung und ungetreue Geschäftsbesorgung vorgeworfen. Wegen Zahlungen von 150 Mio. Euro an die serbelnde belgische Fluggesellschaft Sabana wirft die Staatsanwaltschaft den Verwaltungsratsmitgliedern ebenfalls ungetreue Geschäftsbesorgung vor. Antoine Höfliger soll dies nach dem Willen der Staatsanwaltschaftmit acht Monaten Freiheitsstrafe, mit einer Geldstrafe von total 36’000 CHF bedingt, sowie einer Busse von 10’000 CHF büssen.
Kritik an Gutachten
Harrsche Kritik übte Wirz, wie schon die Verteidiger anderer Verwaltungsräte, an dem Gutachten, auf das sich die Anklage der Staatsanwaltschaft stützt. Die von der Staatsanwaltschaft beigezogenen Berichte seien als Beweismittel nicht verwertbar, sagte Wirz. Die übernommenen Darstellungen seien lediglich Behauptungen selbst. Einen Beweiswert hätten sie nicht.
«Hunter-Strategie nicht Gegenstand des Verfahrens»
Es herrsche die Meinung, der Verwaltungsrat habe eine wirtschaftlich unsinnige und verheerende Strategie verfolgt und dann – als sich die Katastrophe abgezeichnet habe – nichts, oder jedenfalls nicht genug getan, um das Schlimmste zu vermeiden. Die Hunterstrategie sei aber nicht ein fragwürdiges Experiment gewesen, sondern damals «die einzige realistische Chance unter den Mitte der 90er-Jahre gegebenen Umständen eine kritische Grösse zu erreichen, um auf dem Markt im Massengeschäft mitzuhalten», so Wirz. Die Hunter-Strategie sei aber nicht Gegenstand des Verfahrens. Sie sei lange vor den zu Beschlüssen des Verwaltungsrates definiert worden. Diesen Umstand aber habe die Staatsantwaltschaft aus den Augen verloren. (awp/mc/pg)