Swissair-Prozess: Schorderet beschuldigt ihm nicht bekannten Sachbearbeiter
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Urkundenfälschung im Zusammenhang mit der Flugtochter SAirLines vor. Laut der Anklage sollen Schorderet und SAirGroup-Steuerchef Andreas Simmen ein Dokument unterzeichnet haben, obwohl sie gewusst hätten, dass dieses rückdatiert war. Darin habe die SAirGroup auf Forderungen von 726,7 Mio CHF gegenüber der Tochter SAirLines verzichtet, die das Fluggeschäft umfasste.
Ein Rätsel
Mit Rückdatierung seien die wirtschaftlichen Verhältnisse der SAirLines für das vorangegangene Jahr 2000 geschönt worden. «Den Vorwurf der Falschbeurkundung weise ich in aller Form zurück», sagte Schorderet. Weshalb der Forderungsverzicht mit einem falschen Datum versehen gewesen sei, sei ihm auch heute noch ein Rätsel. «Ich habe das Dokument Ende März 2001 unterzeichnet, wobei ich das falsche Datum übersehen habe», sagte Schorderet. Der Forderungsverzicht sei vom Verwaltungsrat rückwirkend beschlossen und auch korrekt verbucht worden.
Sachbearbeiter soll falsches Formular verwendet haben
Bezüglich einer Rangrücktrittsvereinbarung zwischen der SAirLines und ihrer holländischen Tochter SAirLines Europe B.V., sagte Schorderet, offensichtlich habe ein in der Anklage nicht genannter Sachbearbeiter ein falsches Formular verwendet. Dadurch sei ein Forderungsverzicht anstatt einer Garantieerklärung entstanden. «Ich weiss nicht, wer das gemacht hat. Ich habe das nur unterschrieben», sagte Schorderet: «Sie müssen soviele Unterlagen unterschreiben, sie wissen nicht, wer ihnen diese bringt und wann.»
Die Staatsanwaltschaft wirft Schorderet und Simmen vor, die Rangrücktrittsvereinbarung unterzeichnet zu haben, um die Sanierung der überschuldeten SAirLines B.V. hinauszuzögern.
Simmen schweigt
Im Gegensatz zu Schorderet verweigerte Andreas Simmen die Aussage. Er wies zuvor Schorderet die Vorwürfe zurück und erklärte: » Ich möchte betonen, dass ich von meinen Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch mache. Ich betrachte mich als nicht schuldig in allen Punkten der Anklage. (awp/mc/pg)