Swissair-Prozess: Staatsanwalt nennt Verantwortliche «Schönwettertruppe»

«Das Grounding war die Folge eines miserablen und unqualifizierten Managements», sagte Weber in seinem Eröffnungsplädoyer an Donnerstagvormittag. Verwaltungsrat und Geschäftsleitung hätten ihre Pflichten nicht erfüllt und in kritischen Momenten versagt.


Angebliches Nicht-Handeln der Angeklagten verurteilt
«Nicht die Anschläge des 11. September und auch nicht die böse UBS sind schuld am Untergang der Swissair, sondern das Handeln oder besser das Nicht-Handeln der Angeklagten», sagte Weber. Über Aussagen des letzten Swissair-Chefs Mario Corti, dass bis Ende September 2001 das Überleben der Gesellschaft nicht in Frage stand, könne man nur den Kopf schütteln.


Verwaltungsrat hätte seine Sorgfaltspflicht verletzt
Indem es der Verwaltungsrat trotz sich häufender Warnsignale unterlassen habe, für eine sorgfältige Finanzplanung zu sorgen, habe er seine Sorgfaltspflicht verletzt. Statt in der Krise zu handeln, seien die Verwaltungsräte gestaffelt zurückgetreten: Mit ihrem zögerlichen Handeln hätten sie die Grenze zum kriminellen Handeln überschritten. (awp/mc/ab)

Schreibe einen Kommentar