Der SAirGroup-Verwaltungsrat hatte am 24. März 2001 beschlossen, Beteiligungen im Wert von 1,85 Mrd CHF von der SAirGroup an die Tochter SAirLines zu übertragen und dieser Schulden über 727 Mio CHF zu erlassen. In der SAirLines waren die Fluggesellschaften – auch die maroden Auslandsbeteiligungen – zusammengefasst.
Brandmal einer Bilanzsanierung
Die Sprache sei klar gewesen, meinte Staatsanwalt Hanspeter Hirt in seinem Plädoyer: «Der Jahresabschluss der börsenkotierten SAirGroup sollte nicht mit dem Brandmal einer Bilanzsanierung befleckt werden.» Der Verwaltungsrat hat es damit zudem vermieden, eine echte Sanierung angehen zu müssen. Mit der Übertragung der werthaltigen Beteiligungen an die marode Flugtochter seien auch die Gläubiger der Mutteresellschaft geschädigt worden, sagte Hirt. Solange in der Schweiz kein Konzernrecht existiere, müssten die einzelnen Gläubigerinteressen eben auch getrennt betrachtet werden, sagte Hirt.
«Monumentaler Denkfehler»
Die ehemaligen Konzernchefs Mario Corti und Philippe Bruggisser hatten diese Betrachtungsweise in der Befragung als «monumentalen Denkfehler» (Corti) und «Mumpitz» (Bruggisser) kritisiert. Die Übertragung der Gesellschaft sei, als ob man etwas «vom linken Hosensack in den rechten Hosensack» stecke: Man sei vorher und nachher der Besitzer, hatte etwa Bruggisser gesagt. (awp/mc/gh)