Swissair-Prozess: Teilsieg von Ex-SAir-Chef Bruggisser vor Obergericht

Zudem erhöhte das Obergericht die Prozessentschädigung für den langjährigen Swissair-Chef, wie Bruggissers Verteidiger Lorenz Erni am Mittwoch auf Anfrage zu einem entsprechenden Artikel der «Neuen Zürcher Zeitung» (NZZ) sagte. Das Bezirksgericht Bülach hatte Bruggisser vor einem Jahr zwar in allen Punkten freigesprochen, ihm aber drei Fünftel der Gerichtskosten von 41’562,55 CHF auferlegt. Dagegen hat sich Bruggisser nun erfolgreich gewehrt.


Noch rund 8200 Franken Gerichtskosten
In dem schriftlich geführten, nicht öffentlichen Berufungsprozess befand das Oberricht, dass der Ex-Swissair-Chef nur noch rund 8’200 CHF an Gerichtskosten selber tragen muss. Die Kostenauferlegung wegen der umstrittenen Zahlungen ans Management der polnischen Fluggesellschaft LOT wurde vom Oberricht nur noch in jenem Fall bestätigt, in dem der damalige LOT-Chef Jan Litwinski davon profitiert hatte, wie Erni sagte. Die Swissair war einst massgeblich der LOT beteiligt gewesen.


Prozessentschädigung verdoppelt
Zudem hat das Obergericht laut Erni die Prozessentschädigung für Bruggisser von 80’947,60 CHF auf 161’895,15 CHF verdoppelt. Denn wenn Bruggisser nur ein Fünftel statt drei Fünftel der Gerichtskosten tragen muss, wird ihm auch die Prozessentschädigung von ursprünglich 202’369 CHF nur um ein Fünftel gekürzt. Damit erhält der ehemalige Swissair-Chef unter dem Strich nach Abzug der Gerichtskosten insgesamt rund 153’000 CHF als Entschädigung für den Strafprozess in Bülach.


Weitere Urteile noch ausstehend
Auch Jan Litwinski und der einstige Swissair-Kadermann Peter Somaglia haben beim Zürcher Obergericht Rekurs dagegen eingelegt, dass sie zwei Drittel der Kosten des Swissair-Prozesses von Bülach selber tragen müssen. Hier habe das Obergericht ebenfalls einen Entscheid gefällt, sagte der Obergerichts-Sprecher Anton Schärer. Allerdings könne er diesen Entscheid noch nicht bekannt geben. Denn die Urteile seien noch nicht bei allen betroffenen Parteien angekommen.


Berufung gegen Freispruch Cortis
Des weiteren findet am 13. Juni der Berufungsprozess gegen den letzten Swissair-Chefs Mario Corti statt. Berufungen gegen Cortis Freisprüche eingereicht haben der Kanton Neuenburg und der Staat Belgien sowie die belgischen Staatsholdings «Société Fédérale de Participation et d’Investissements» und «Zephyr-Fin». Zudem hat Mario Corti eine Anschlussberufung wegen der Kostenfolgen im Bülacher Swissair-Prozent eingereicht. Eine zweite Anschlussberufung kam von einer Firma «Noxmi International» mit Sitz in Panama. Mehr konnte Gerichtssprecher Schärer über diese Firma nicht sagen. (awp/mc/ps)

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