Im Rahmen der Strafuntersuchung gegen die früheren Swissair- Organe hatten die Untersuchungsbehörden im Juni 2002 bei mehreren Banken Hausdurchsuchungen durchgeführt. Dabei wurden Daten und Akten sichergestellt. Später wurden von den Bankinstituten auch noch Serverdaten eingefordert. Auf Begehren der Banken wurde ein Teil der fraglichen Akten versiegelt. Im November 2005 verfügte die Zürcher Staatsanwaltschaft ihre Beschlagnahme. Zugleich stellte sie beim Bezirksgericht Bülach ein Entsiegelungsgesuch, das bewilligt wurde. Einen entsprechenden Rekurs wies das Obergericht im Juni 2006 ab.
Im vereinfachten Verfahren als «offensichtlich unbegründet» abgewiesen
Ende Juli ordnete die Staatsanwaltschaft dann erneut an, die Dokumente zu beschlagnahmen und zu den Untersuchungsakten zu nehmen. Den dagegen erhobenen Rekurs wies die Einzelrichterin in Strafsachen des Bezirks Bülach im November ab, soweit sie darauf eintrat. Dagegen gelangten die Banken ans Bundesgericht. Ihre staatsrechtliche Beschwerde hat es nun im vereinfachten Verfahren als «offensichtlich unbegründet» abgewiesen, auf die «offensichtlich unzulässige» Nichtigkeitsbeschwerde ist es gar nicht eingetreten. Gemäss dem Urteil der Lausanner Richter durfte die Einzelrichterin davon ausgehen, dass über die Frage der Beschlagnahme bereits zuvor abschliessend entschieden wurde.
Akten finden keine Verwendung mehr
Wie der leitende Staatsanwalt Christian Weber gegenüber dem «Landboten» (Donnerstagsausgabe) verlauten liess, finden die Akten im laufenden Swissair-Prozess in Bülach keine Verwendung mehr. Ob und wie die Dokumente der Anklage im zweiten Prozess zur Rechnungslegung der Swissair nützen würden, sei noch zu prüfen. (Urteil 6P.248/2006 und 6S.578/2006 vom 1.2.2006; keine BGE- Publikation) (awp/mc/gh)