Swissair-Strafverfahren: Gravierende Mängel in Anklageschrift
So heisst es in der Rückweisungsbegründung des Bezirksgerichts Bülach. Auszüge daraus machte am Samstag der «Tages-Anzeiger» publik. Rechtsanwalt Dieter Gessler, der einen der Ex-Swissair-Verantwortlichen in dem Strafverfahren vertritt, bestätigte auf Anfrage den Zeitungsbericht.
Präzision und Konkretisierung
Tatbeitrag ungenügend beschrieben
Lebensfremde Argumentationen
Nicht nachvollziehbar
Begriffsdefinition von Holding und Konzern
4150 Bundesordner voll Akten
Prozessebeginn für 2007 geplant