So heisst es in der Rückweisungsbegründung des Bezirksgerichts Bülach. Auszüge daraus machte am Samstag der «Tages-Anzeiger» publik. Rechtsanwalt Dieter Gessler, der einen der Ex-Swissair-Verantwortlichen in dem Strafverfahren vertritt, bestätigte auf Anfrage den Zeitungsbericht.
Präzision und Konkretisierung
Vergangenen Mittwoch hatte das Bezirksgericht lediglich mitgeteilt, bei mehreren Anklagevorwürfen fehle es an der notwendigen Präzision und Konkretisierung bei der Umschreibung des Sachverhaltes und des vorgeworfenen Tatverhaltens. Das Gericht veranlasste die Staatsanwatlschaft, noch einmal über die Bücher zu gehen.
Tatbeitrag ungenügend beschrieben
Gemäss dem «Tages-Anzeiger» heisst es nun in der Rückweisungsbegründung, dass beim Vorgehen zur Bilanzsanierung der SAirLines nur das Verschulden von Verwaltungsratspräsident Mario Corti genügend klar beschrieben sei, nicht aber der Tatbeitrag der übrigen Beteiligten.
Lebensfremde Argumentationen
Im Fall von Finanzchef Georges Schorderet stelle sich etwa die Frage, ob die Bereitstellung des nötigen Zahlenmaterials für eine Anklage ausreiche. Die Staatsanwaltschaft hätte sodann darlegen müssen, welcher Schaden dem Konzern ohne die eingeklagte Sanierungsaktion entstanden wäre. Sie habe es aber unterlassen, dies «auch nur ansatzweise» zu tun. Einige ihrer Argumentationen seien «offensichtlich lebensfremd».
Nicht nachvollziehbar
Im Fall Roscor, wo die Staatsanwaltschaft von ungetreuer Geschäftsbesorgung ausgeht, sei die angegebene Schädigung der SAirGroup um mindestens 103 Mio. Franken «nicht nachvollziehbar». Auch fehle der Tatort.
Begriffsdefinition von Holding und Konzern
Schliesslich fragt sich das Bülacher Bezirksgericht, ob der Staatsanwaltschaft der Unterschied zwischen den Begriffen Holding und Konzern bewusst gewesen sei. Die Verwirrung rühre vielleicht daher, dass der Name SAirGroup auch als Konzernbezeichnung verstanden werden könnte, obwohl es sich um die Holding handle.
4150 Bundesordner voll Akten
Die Staatsanwaltschaft sei bestrebt, das Verfahren so schnell als möglich voranzutreiben und werde die angepasste Anklage bis Anfang Juli beim Bezirksgerich Bülach wieder einrechen. Die Akten umfassen rund 4150 Bundesordner.
Prozessebeginn für 2007 geplant
In denjenigen Anklagepunkten, die keine Mängel aufweisen, will das Bezirksgericht Bülach seine Vorbereitungen für die Bearbeitung eines Prozesses zügig fortsetzen. Damit soll eine Verzögerung des Verfahrens verhindert werden. Der Beginn eines allfälligen Prozesses ist zwischen Mitte Januar und Mitte März 2007 geplant(awp/mc/ab)