Wird diesem Gesuch stattgegeben, wovon Swisscable laut Mitteilung ausgeht, will der Verband zudem beim Handelsgericht Klage gegen die Swisscom einreichen.
«Kunden gezielt in die Irre geführt»
Im April 2010 hatte die Swisscom den Angaben von Swisscable zufolge ein Werbeschreiben an die Haushalte verschickt, in dem das analoge TV-Angebot der Cablecom mit den beiden Digital-TV-Angeboten der Swisscom verglichen wird. Dieses Werbeschreiben sei auch in Gebieten verschickt worden, in denen gar nicht Cablecom, sondern andere Kabelnetzunternehmen aktiv seien. Auch seien entweder das analoge TV-Angebot der Cablecom oder das analoge Kabelfernsehen im Allgemeinen mit Swisscom TV verglichen worden. Dass ein digitales Kabel-TV-Angebot in der Schweiz flächendeckend zur Verfügung stehe, werde bei diesen Vergleichen verschwiegen, hiess es weiter. Kunden würden so gezielt in die Irre geführt.
Swisscom pocht auf Rechtskonformität der Anzeige
Die Swisscom erklärte auf Anfrage, dass die Gestaltung und Verbreitung der TV-Vergleiche nach Ansicht des Unternehmens rechtskonform seien. Da die entsprechenden Dokumente von Swisscable noch nicht vorlägen, könne zum jetzigen Zeitpunkt noch keine detaillierte Stellungnahme erfolgen. (awp/mc/ps/11)