Die ComCom muss nur in einem Punkt nochmals über die Bücher. Die Eidg. Kommunikationskommission (ComCom) war im Juni 2005 zum Schluss gekommen, dass die Swisscom gegenüber Sunrise (TDC Switzerland) und MCI WorldCom (heute Verizon Switzerland) für bestimmte Interkonnektionsdienste in den Jahren 2000 bis 2003 um rund 30% überhöhte Preise verlangt habe.
Teilweise gutgeheissen
Die ComCom verfügte entsprechende nachträgliche Preisreduktionen. Gleichzeitig wurden Sunrise und MCI WorldCom verpflichtet, ihre Interkonnektionsdienstleistungen zu denselben Preisen wie die Swisscom anzubieten. Dagegen gelangten die Swisscom sowie Sunrise ans Bundesgericht. Es hat ihre Beschwerden nun teilweise gutgeheissen, allerdings nur in einem Punkt. Über die Bücher muss die ComCom bei den Preisen für die so genannten «vermittelten Interkonnektionsdienste». Hier hat die ComCom nach Ansicht der Lausanner Richter bei der komplexen Berechnung der Tarife eine falsche Methode angewendet.
Rückwirkend geltend gemacht
Nicht zu beanstanden ist gemäss Bundesgericht dagegen insbesondere, dass die Preisanpassungen rückwirkend auch für andere Interkonnektionspartner gelten. Dies sei im öffentlichen Interesse und verringere den Anreiz auf eine Verzögerung der Verfahren. Die Swisscom muss für die bundesgerichtlichen Verfahren insgesamt 90’000 CHF Gerichtsgebühren zahlen. Verizon muss sie eine Parteientschädigung von 35’000 CHF ausrichten. Sunrise und Verizon ihrerseits wurden zur Zahlung von Gerichtsgebühren in der Höhe von 50’000, beziehungsweise 10’000 CHF verpflichtet.
Die Folgen der Senkung der Interkonnektionspreise
Einen ersten Entscheid in dieser Sache hatte die ComCom bereits im November 2003 gefällt. Dagegen waren die Streitparteien ebenfalls ans Bundesgericht gelangt, welches die Angelegenheit aus formellen Gründen zur Neubeurteilung zurückgewiesen hatte. Der erste ComCom-Entscheid, der ebenfalls eine Senkung der Interkonnektionspreise um durchschnittlich 30% vorgesehen hatte, hätte die Swisscom rund 208 Mio CHF gekostet. Dies ging aus dem Geschäftsbericht der Swisscom von 2003 hervor.
Weitere Verfahren aufs Eis gelegt
Die Interkonnektion regelt die Nutzung der Netze eines Telekommunikationsanbieters durch Konkurrenzfirmen. Gegen die von der Swisscom verlangten Preise haben neben Sunrise und MCI auch Tele2 und Colt Verfahren eingeleitet. Sie wurden bis zum Entscheid in den aktuellen Verfahren auf Eis gelegt. (awp/mc/th)