Die Verträge müssen von den Entscheidungsorganen der Sozialpartner noch bestätigt werden. Der GAV bestätigt im Wesentlichen die bestehenden Regelungen, insbesondere die 40-Stunden-Woche mit fünf Wochen Ferien. (awp/mc/gh)
Die Verträge müssen von den Entscheidungsorganen der Sozialpartner noch bestätigt werden. Der GAV bestätigt im Wesentlichen die bestehenden Regelungen, insbesondere die 40-Stunden-Woche mit fünf Wochen Ferien. (awp/mc/gh)