Swisscom lässt Lohnverhandlungen platzen
Die Gewerkschaften haben daher das Schiedsgericht angerufen. Das Unternehmen habe auf individuellen Lohnerhöhungen beharrt. Dies verstosse aber gegen den Gesamtarbeitsvertrag, heisst es in der Mitteilung der Gewerkschaften weiter. Es ist das erste Mal, dass sich die Gewerkschaften und die Swisscom in der Lohnfrage nicht einigen konnten. Die Swisscom beschäftigt rund 16’000 Menschen.
Erstmalige Anrufung des Schiedsgerichts
Daher sei die Anrufung des Schiedsgerichts unausweichlich gewesen. Dies ist im GAV geregelt für den Fall, dass keine Einigung erzielt wird. Es ist das erste Mal, dass die Sozialpartner der Swisscom das Schiedsgericht einschalten müssen. Die Gewerkschaften hätten ihren Vertreter für das Schiedsgericht bereits ernannt, sagte Giorgio Pardini von der Gewerkschaft Kommunikation auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Die Swisscom müsse nun bis Ende Januar ihren Vertreter nominieren. Damit verzögert sich der Lohnabschluss für die Swisscom-Beschäftigten.
Einmalige Zahlung vorgeschlagen
Die Swisscom verweigere sich einer konstruktiven Sozialpartnerschaft, kritisierten die Gewerkschaften. Das Beharren auf individuellen Lohnerhöhungen sei «nicht nachvollziehbar». Swisscom-Sprecherin Myriam Ziesack entgegnete, dass das Unternehmen «mit moderaten individuellen Lohnerhöhungen» die persönliche Leistung der Mitarbeitenden honorieren wolle. Anstelle einer generellen Lohnerhöhung habe die Swisscom aber eine einmalige Zahlung an alle Mitarbeitenden vorgeschlagen. Individuelle Lohnanpassungen seien in der Schweiz auch bei anderen Unternehmen die Regel, verteidigte Ziesack die Haltung der Swisscom.
Volkswirtschaftliche Verantwortung
Die Gewerkschaften appellierten ferner an die volkswirtschaftliche Verantwortung der «halbstaatlichen» Swisscom: Angesichts der Wirtschaftskrise sei eine generelle Lohnerhöhung nötig, um in der Schweiz die Kaufkraft und – damit verbunden – die Binnennachfrage zu erhalten.
Swisscom: Generelle Lohnerhöhung unnötig
Die Gewerkschaften verwiesen darauf, dass die Swisscom ihren Gewinn in den ersten drei Quartalen 2009 im Vergleich zur Vorjahresperiode um 17% gesteigert habe. Zudem nehme die Arbeitsproduktivität von Jahr zu Jahr um rund 2% zu. Das würde eine kollektive Lohnerhöhung in dieser Grössenordnung rechtfertigen. Swisscom-Sprecherin Ziesack entgegnete, dass die Steigerung des Reingewinns auf Sondereffekte zurückzuführen sei. Sie verwies zudem auf die negative Teuerung, weshalb in diesem Jahr eine generelle Lohnerhöhung unnötig sei. (awp/mc/ps/29)