Swisscom: Mögliche Indiskretionen im BR – Vorabklärungen der Bundesanwaltschaft

Ein Ermittlungsverfahren sei noch nicht eröffnet worden, kommentierte die Informationsstelle der Bundesanwaltschaft am Mittwoch einen gleichentags als Vorabdruck publizierten Bericht des Magazins «Facts» vom Donnerstag. Untersucht werde, ob es zu Indiskretionen und zur Veröffentlichung vertraulicher Dokumente gekommen sei. Weitere Angaben machte die Bundesanwaltschaft nicht. Ob bestimmte Personen im Visier der Justiz stehen, gab sie nicht bekannt.

Weltwoche Artikel als Auslöser
Anlass der Untersuchung war ein Bericht in der «Weltwoche» vom 8. Dezember. Das Magazin hatte nachgezeichnet, wie es zu den im November publik gemachten Entscheiden des Bundesrates gekommen war, die Mehrheitsbeteiligung des Bundes an der Swisscom zu veräussern und dem Telekomkonzern Auslandengagements zu untersagen. Die Bundesanwaltschaft sei auf Grund des Hinweises von Bundeskanzlerin Annemarie Huber-Hotz auf eine mögliche Indiskretion aktiv geworden, bestätigte Vizekanzler und Bundesratssprecher Oswald Sigg den «Facts»-Bericht. Huber-Hotz habe im Auftrag des Bundesrates gehandelt. Indiskretionen über Verhandlungen im Bundesratszimmer haben in jüngster Zeit wiederholt für Schlagzeilen gesorgt und Strafanzeigen bei der Bundesanwaltschaft ausgelöst. Bereits 2004 wurde der Kreis der Personen, die vertrauliche Dokumente der Regierung zu sehen bekommen, reduziert.

Wiederholt Fälle von Indiskretion
Im März 2004 gelangte ein Bericht des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) zur Kürzung der Finanzhilfe an Schweiz Tourismus in die Hände Dritter. Die Landesregierung erstattete Strafanzeige, und die Bundesanwaltschaft eruierte einen Bundesbeamten als mutmasslichen Urheber. EJPD-Vorsteher Christoph Blocher entschied dann aber, den Verantwortlichen nicht strafrechtlich zu belangen. Die Bundesanwaltschaft focht diesen Beschluss zwar an, auf ihre entsprechende Beschwerde trat das Bundesgericht jedoch nicht ein. Im April 2004 ging bei der Bundesanwaltschaft eine im Auftrag des damaligen Bundespräsidenten Joseph Deiss erstattete Strafanzeige ein: Von der Europa-Klausur der Landesregierung am 31. März 2004 waren vertrauliche Dokumente an Medien gelangt. Eine weitere Folge dieser Indiskretion war, dass seither nur noch 20 statt wie zuvor rund 50 Personen vertrauliche Dokumente des Bundesrates zu Gesicht bekommen. Im Januar 2005 beschloss der Bunderat erneute Strafanzeigen bei der Bundesanwaltschaft. Auslöser waren wiederholte Indiskretionen aus der Verwaltung an die Medien zu Steuerfragen und zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik.

(awp/mc/hfu)

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