Swisscom nach Bundesgerichtsentscheid schwach

Die genauen finanziellen Auswirkungen seien allerdings noch nicht bezifferbar, teilte Swisscom am Dienstag mit. Die zusätzlichen Rückstellungen seien damit etwas höher ausgefallen als erwartet, hiess es am Markt. Bis gegen 10.50 Uhr verlieren Swisscom 1,0% auf 393,50 CHF, gehandelt sind bislang fast 48’000 Titel. Zum Vergleich: Im laufenden und vergangenen Monat hat das Tagesvolumen durchschnittlich rund 156’000 Aktien betragen. Der Gesamtmarkt (SMI) legt gleichzeitig 0,9% auf 7’493,26 Punkt zu.


Cash-Abfluss von 290 Mio CHF


Neben dem tieferen EBITDA erwartet Swisscom einen Cash-Abfluss für 2006 von rund 290 Mio CHF und bis zu 150 Mio CHF im nächsten Jahr. Die laufenden Umsätze würden als Folge dieses Entscheides nicht tiefer ausfallen. Denn die Swisscom habe seit 2000 Rückstellungen für allfällige Rückzahlungen zuviel verlangter Interkonnektionspreise gebildet. Per Ende 2005 betrugen die Rückstellungen 263 Mio CHF.

Der Markt hatte mit weniger gerechnet


Die Swisscom hat im Rahmen der Ergebnispublikation im ersten Quartal bereits angetönt, dass im Zusammenhang mit dem Entscheid des Bundesgerichts weitere Rückstellungen in Millionenhöhe gebildet werden müssen. Deshalb habe die Ankündigung nicht überrascht, schreibt Serge Rotzer von der Zürcher Kantonalbank (ZKB). Der Analyst hat im Vorfeld mit bis zu 100 Mio CHF gerechnet. Weiter laste eine mögliche Rückstellungsbildung für die WEKO-Untersuchung, obwohl Swisscom die Gefahr deutlich unter 50% einschätze. Auch die Analysten der Bank Leu glauben, dass der Markt mit weniger als 180 Mio CHF gerechnet habe.

Bis auf den einen Punkt recht gegeben


Gestern Montag hat das Bundesgericht der Eidg. Kommunikationskommission (ComCom) bis auf einen Punkt recht gegeben. Einzig bei der Berechnung der Tarife hat ComCom nach Ansicht des BGE eine falsche Methode angewendet. Im Juni 2005 hatte die ComCom entschieden, dass die Swisscom gegenüber Sunrise (TDC Switzerland) und MCI WorldCom (heute Verizon Switzerland) für bestimmte Interkonnektionsdienste in den Jahren 2000 bis 2003 um rund 30% überhöhte Preise verlangt habe und verfügte deshalb entsprechende nachträgliche Preisreduktionen. Gleichzeitig wurden Sunrise und MCI WorldCom verpflichtet, ihre Interkonnektionsdienste zu denselben Preisen wie die Swisscom anzubieten. Für die bundesgerichtlichen Verfahren muss die Swisscom insgesamt 90’000 CHF Gerichtsgebühren zahlen und Verizon eine Parteientschädigung von 35’000 CHF ausrichten. (awp/mc/th)
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