Dadurch hätte Swisscom die Privatsphäre ihrer Kunden nicht mehr ausreichend schützen können, wie das Telekommunikationsunternehmen am Mittwoch mitteilte. Mit dem nun eingestellten Dienst war die Vermittlung von Anrufen auf ein Mobiltelefon der Swisscom möglich. In der ab 1. Januar 2010 gültigen Fernemeldedienstverordnung wird Swisscom verpflichtet, bei Weiterführung des Dienstes Kundendaten an Drittanbieter weiterzugeben. Davon betroffen wären Mobiltelefondaten von Kunden, die nicht im öffentlichen Telefonverzeichnis eingetragen sind und zu deren Weitergabe die Kunden nicht zugestimmt haben. Swisscom wird jedoch weiterhin die Privatsphäre ihrer Kunden schützen und stellt deshalb den Vermittlungsdienst Connect 1811 ein.
Einsatz für Branchenlösung
Swisscom hat sich seit Lancierung von Connect 1811 im Januar 2009 für eine gemeinsame Branchenlösung eingesetzt, welche die Privatsphäre der Kunden schützt und gleichzeitig allen Anbietern ermöglicht, einen vergleichbaren Vermittlungsdienst anzubieten. Anstelle einer Branchenlösung tritt nun eine Verordnung in Kraft, welche diese Vorschläge nur unzureichend berücksichtigt. Mit Connect 1811 war die Vermittlung auf Mobiltelefon-Nummern von Swisscom Privatkunden möglich, auch wenn die Nummer nicht im öffentlichen Telefonverzeichnis eingetragen ist. Die Nummer wurde dabei nicht bekannt gegeben und die Privatsphäre blieb somit jederzeit gewahrt. (swisscom/mc/ps)