Swisscom: Streit zwischen Billag und sgv geht in die 2. Runde
Der Schweizerische Gewerbeverband (sgv) empfiehlt den Betrieben, die ihre Empfangsgeräte bereits bei der Inkassostelle Billag angemeldet haben, die Geräte wieder zu entfernen. Dies sollen sie der Billag mitteilen – zusammen mit der Aufforderung zur Löschung der entsprechenden Daten. Der sgv hat dafür auf seiner Webseite einen zweiten Musterbrief aufgeschaltet.
Diese «geleimten» Gewerbler, wie sie in der der «Gewerbezeitung» genannt werden, sollen die Billag auffordern, «Auskunft über sämtliche von Ihnen über uns bearbeiteten Daten innert Frist von 30 Tagen kostenlos zu erteilen und anschliessend unsere Daten restlos zu löschen und uns dies ebenfalls schriftlich zu bestätigen». Dies soll der Billag laut Gewerbezeitung «eine Unmenge Arbeit» bescheren.
Hausverbot für Billag-Inspektoren
Ein erster Musterbrief ist seit Mitte Februar im Netz. Damit können Gewerbler den Billag-Inspektoren Hausverbot erteilen. Der erste Brief ist laut sgv fast 2’000 Mal heruntergeladen worden. Bei der Billag sind bisher allerdings erst 41 Briefe eingetroffen, wie Billag-Sprecher Jonny Kopp am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA sagte.
Marti will im Konflikt schlichten
Um die Beilegung des Konflikts wird sich nun Billag-Verwaltungsratspräsident Werner Marti, der ehemalige Preisüberwacher, kümmern. Mediensprecher Kopp geht davon aus, «dass es Gespräche geben wird zwischen Marti und der Spitze des Gewerbeverbands». Im Interview mit dem «Tages-Anzeiger» vom Freitag sagt Marti, sich gegen die Gebühren zu wehren, erhöhe lediglich den Aufwand und blähe die Bürokratie auf. «So wird es für den einzelnen Gewerbetreibenden am Ende teurer.» Der Gewerbeverband müsse auf politischem Weg versuchen, die gesetzliche Grundlage zu ändern.
Treffen zwischen Dumermuth und Bigler
Der Direktor des Bundesamts für Kommunikation (BAKOM), Martin Dumermuth, hat sich bereits vor gut einer Woche mit sgv-Chef Hans-Ulrich Bigler getroffen. Auf Anfrage der SDA bestätigte Dumermuth entsprechende Berichte. Er habe Bigler unter anderem darüber informiert, dass er die Billag angewiesen habe, in erster Linie dafür zu sorgen, dass alle Betriebe mit Geräten auch wirklich zahlen. «Die Quote der zahlenden Betriebe ist zu tief im Verhältnis zur Anzahl jener, die Geräte besitzen», sagte Dumermuth zur SDA.
Mit rückwirkender Einforderung nicht zu ernst nehmen
Auf der anderen Seite soll es die Billag nach Dumermuths Anweisung nicht allzu streng nehmen mit dem rückwirkenden Einfordern der Gebühren. Laut Fernsehverordnung können diese für die letzten fünf Jahre nachträglich einkassiert werden. Grund für den Ärger der Gewerbler ist eine Empfehlung des Bundesrats, wonach neu auch Radio- und TV-Gebühren bezahlen soll, wer kein Empfangsgerät hat. (awp/mc/pg/24)