Swisscom-Tochter Fastweb kämpft gegen Zwangsverwaltung

Die Rechtsanwälte des zweitstärksten italienischen Internetbetreibers reichten am Donnerstag beim Römer Untersuchungsrichter Aldo Morgigni den Vorschlag ein, einen Sonderverwalter zu ernennen, der sich in den nächsten neun Monaten um die operative Führung und die Kontrollfunktion über die Sparte Wholesale kümmern soll. Die Sparte verkauft Telekomdienstleistungen an alternative Anbieter und steht im Zentrum der Geldwäscherei- und Steuerbetrugsermittlungen.


Der Kommissar hätte alle Möglichkeiten die internen Informationsflüsse zu kontrollieren, sagte Fastweb-Anwalt Gildo Ursini laut der italienischen Nachrichtenagentur ANSA: «Wir meinen, dass diese Massnahme genügt, weil alle umstrittenen Vorgänge in dieser Sparte geschahen, die autonom geführt worden war.»


Geschäfte sollen nicht verlangsamt werden
Der Fastweb-Verwaltungsrat will somit vermeiden, dass Morgigni den Antrag der Staatsanwälte auf Zwangsverwaltung für Fastweb annimmt. Fastweb wolle dem Untersuchungsrichter einerseits eine möglichst grosse Transparenz über das von den Vorwürfen betroffene Geschäft einräumen, erklärte Swisscom-Chef Carsten Schloter in einem Interview mit der «Neuen Zürcher Zeitung». Andererseits sollen die anderen Geschäfte von Fastweb nicht durch eine staatliche Aufsicht verlangsamt oder gelähmt werden.


Entscheid in den nächsten Tagen erwartet
Fastweb rechnet nicht damit, sofort unter Zwangsverwaltung gesteckt zu werden. Dass Morgigni am (heutigen) Donnerstag einen Entscheid fälle, sei unwahrscheinlich, sagte eine Fastweb-Sprecherin im Gespräch mit der Nachrichtenagentur SDA. Ein Entscheid werde in den nächsten Tagen erwartet.


Ermittlungen wegen MWST-Betrug und Geldwäscherei
Fastweb und die Telecom Italia-Tochter Sparkle stehen im Zentrum von Ermittlungen wegen Mehrwertsteuerbetrugs und Geldwäscherei. Dabei sollen zwischen 2003 und 2006 mit fiktiven Käufen und Verkäufen von internationalen Telekom-Dienstleistungen knapp 2 Mrd. Euro in Rechnung gestellt worden sein. Damit sei der Fiskus um 365 Mio. Euro betrogen worden.


Opfer, nicht Täter
Fastweb selber betrachtet sich als Geschädigte. Man habe Telekomdienste, wie beispielsweise Telefonkarten oder Sprachverkehr, von Drittanbietern in Italien eingekauft und ins Ausland verkauft. Die Dienste liefen über das Fastweb-Netz. Auf die Einkäufe habe Fastweb Mehrwertsteuer bezahlt, die der Staat hätte zurückzahlen müssen, weil die Dienste anschliessend ins Ausland weiterverkauft worden seien. «Das haben die Steuerbehörden bis heute nicht getan», sagte Schloter. Dagegen habe der Lieferant profitiert. Er habe die Mehrwertsteuer erhalten, aber nicht an den Staat abgeliefert. «Die Steuerbehörden haben das gemerkt und die Untersuchung ausgelöst.»


Beweise gegen zwei Fastweb-Mitarbeiter
Im Augenblick lägen belastende Beweise gegen zwei Fastweb-Mitarbeiter vor. «Danach wussten sie vom Geschäft und erhielten auch Schmiergelder», sagte Schloter. Zentrale Fragen seien jedoch, ob Fastweb die Sorgfaltspflichten wahrgenommen habe und das Management die Vorgänge gekannt habe oder hätte kennen müssen. Falls es da zu Verfehlungen gekommen sei, werde Fastweb die Mehrwertsteuer von rund 70 Mio EUR nicht zurückerhalten. «Darüber hinaus wäre eine Busse denkbar», sagte Schloter.


Diese Summe ist beinahe doppelt so gross, als das, was Fastweb und Swisscom bisher bekannt gegeben hatten. Mutter- und Tochtergesellschaft hatten bisher von einer Mehrwertsteuerforderung von maximal 38 Mio EUR gesprochen, die Gegenstand des Rechtsstreits sei. Bezüglich des Zeitraums, auf den sich die Mehrwertsteuerforderung bezieht, machten Fastweb und Swisscom unterschiedliche Angaben. (awp/mc/pg/30)

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