Swisscom: Weko verhängt keine vorsorglichen Massnahmen gegen Handy-ADSL-Bündelangebot

Orange, Sunrise und Tele2 hatten der Swisscom den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung vorgeworfen und Klage bei der Wettbewerbskommission (Weko) eingereicht. Mit dem neuen Bündelangebot können Swisscom-Kunden ein Mobilfunk-Abonnement mit einem ADSL-Anschluss kombinieren, ohne noch einen Festnetzanschluss bezahlen zu müssen.


Die Voraussetzungen für vorsorgliche Massnahmen seien nicht erfüllt, sagte der stellvertretende Weko-Direktor Patrik Ducrey am Mittwoch am Forum «Telekommarkt Schweiz 2007» in Glattbrugg ZH. Es entstehe kein Nachteil, der nicht leicht wieder gutzumachen sei. Denn technisch gesehen könnten die Konkurrenten der Swisscom ebenfalls ein solches Bündelangebot anbieten, sagte Ducrey. Zwar müssten sie dann die 25,25 CHF immer noch bezahlen, die die Swisscom monatlich für einen Telefonanschluss verlangt.


Kein Verbot
A ber wenn es rein um finanzielle Fragen gehe, könne die Weko keine vorsorglichen Massnahmen erlassen. Preisfragen könnten im Rahmen eines ordentliches Hauptverfahrens gelöst werden, sagte Ducrey weiter. Fällt dann ein Entscheid gegen die Swisscom, erhalten die Konkurrenten das später zuviel bezahlte Geld zurück. Zudem biete der grösste Schweizer Telekomkonzern den Konkurrenten ab nächstem April ein so genanntes «nacktes DSL-Angebot» an, sagte Ducrey. Bei diesem Breitbandanschluss ist der Telefonanschluss ausgeschaltet und deshalb rund 5 bis 6 CHF günstiger als ein DSL-Anschluss mit Telefonanschluss.


Ein Verbot des neuen Bündelangebots sei ebenfalls nicht in Frage gekommen, sagte Ducrey. Aus Sicht des Endkunden sei es schlecht, wenn man den Unternehmen verbiete, neue Angebote auf den Markt zu bringen. Die Weko sei an neuen Angeboten interessiert.


Verfahren läuft weiter
Zwar habe die Weko keine vorsorglichen Massnahmen erlassen, die Vorabklärungen liefen aber weiter. Einerseits würden die finanziellen Bedingungen des Bündelangebots unter die Lupe genommen. Andererseits prüften die Wettbewerbshüter, ob die Bündelung von Handy und ADSL den Wettbewerb behindere, falls die Swisscom marktbeherrschend sei, sagte Ducrey. Ein Entscheid sollte bis nächsten Frühling fallen.


Enttäuschung bei Sunrise
Vertreter von Sunrise zeigten sich im Gespräch mit der Nachrichtenagentur SDA enttäuscht darüber, dass die Weko keine vorsorglichen Massnahmen erlassen habe. Unter den gegebenen Umständen verhindere die Swisscom, dass die Konkurrenten ein vergleichbares Angebot auf den Markt bringen könnten. Ein solches wäre nur möglich, wenn man es durch einen ruinösen Betrag subventionieren würde. Das werde aber kein Swisscom-Konkurrent machen. Denn sonst spiele man in einer Lotterie mit, bei der man nicht sicher sei, ob man das Geld zurückerhalte. (awp/mc/pg)

Schreibe einen Kommentar