Swisscom zieht Gerichtsentscheid zu WiMax-Feldversuch nicht weiter

Der Versuch bei rund 30 Haushalten hätte eigentlich bis Ende Jahr dauern sollen. Ende Juli hiess jedoch das Berner Verwaltungsgericht eine Beschwerde des Vereins Gigaherz gut. Dieser hatte geklagt, die Versuchssender hätten nicht ohne Baubewilligung montiert werden dürfen. Der Test war von der Gemeinde erlaubt worden.


Test vorzeitig beendet
Swisscom verzichte auf einen Rekurs gegen das Urteil, weil der Test vorzeitig habe beendet werden können, bestätigte Swisscom-Sprecher Sepp Frey am Dienstag einen Bericht der Tageszeitung «Der Bund». Die Resultate seien zufriedenstellend. Die beteiligten Haushalte erhielten nun bis Ende Januar 2008 gratis einen ADSL-Internetanschluss.


Konsequenzen des Urteils offen
Welche Konsequenzen das Urteil für die WiMax-Technologie hat, liess Frey offen. WiMax bleibe eine wichtige Technologie für Swisscom, sagte er. Unter welchen Umständen sie in der Schweiz eingeführt werden könne, sei aber noch offen.


Telekom-Grundversorgungskonzession
Swisscom ist mit der neuen Telekom-Grundversorgungskonzession verpflichtet, praktisch der ganzen Bevölkerung einen Breitbandinternet-Anschluss anzubieten. Die Funktechnologie WiMax wäre dabei eine Möglichkeit, das Verlegen von hunderten Kilometern Kabel zu abgelegenen Häusern zu vermeiden.


WiMax
WiMax eignet sich besonders gut für die Versorgung ländlicher Gebiete. Die Kunden werden von zentralen Antennen aus versorgt, die Reichweiten von bis zu 50 Kilometern haben sollen. (awp/mc/gh)

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