Swissfirst-Affäre: Staatsanwaltschaft eröffnet Strafverfahren gegen Hranov
«Wir haben von Thomas Matters Anwalt eine Eingabe bekommen in Richtung falscher Zeugenaussagen von Rumen Hranov in der Swissfirst-Angelegenheit», sagte Staatsanwalt Arno Thürig am Wochenende auf Anfrage zu einem Vorabdruck der Zeitschrift «Bilanz».
Anzeigen gegen damaligen Bankchef Thomas Matter losgetreten
Hranov hatte im November 2005 die ganze Swissfirst-Affäre mit Anzeigen gegen den damaligen Bankchef Thomas Matter losgetreten. Hranov wirft Matter nach eigenen Angaben «falsche und irreführende Angaben» vor. Diese hätten ihn im Vorfeld des Zusammenschlusses von Swissfirst und der Bank am Bellevue bewogen, die Hälfte seiner Swissfirst-Aktien zu verkaufen.
Zürcher Staatsanwaltschaft Untersuchung eröffnet
Auf Hranovs Anzeigen hin hatte die Zürcher Staatsanwaltschaft eine Untersuchung eröffnet, die sich jetzt ausweitet und gegen den gebürtigen Bulgaren wendet. Welche Aussagen von Hranov falsch sein sollen, wollte Thürig nicht sagen: «Kein Kommentar.» Damit dürfte sich die Untersuchung der Staatsanwaltschaft im Falle Swissfirst, deren Abschluss eigentlich für Herbst geplant war, verzögern, schreibt die «Bilanz». Wie lange sie noch dauern werde, wollte Thürig nicht sagen. Ob gar das ganze Verfahren gegen Matter kippen könnte, wenn der Auslöser der Strafuntersuchung als Lügner entlarvt würde, dazu wollte Thürig ebenfalls keinen Kommentar abgeben.
Hranov selber bestreitet
Hranov selber bestreitet, gelogen zu haben: «Alles, was ich gesagt habe, stimmt und entspricht der Wahreit. Ich habe nie falsche Aussagen gemacht.» «Matter versucht natürlich, meine Aussagen unglaubwürdig machen. Es ist sein gutes Recht, eine Anzeige zu machen», sagte Hranov: «Ich könnte auch gegen Matter eine Anzeige einreichen wegen seiner Aussagen.» Hranov sagte, seine Anwälte seien gerade dabei, sich eine Reaktion auf Matters Anzeige zu überlegen.
Zivilklage gegen Swissfirst eingereicht
Gegen die Swissfirst hat Hranov bereits vor einem Monat in Zürich eine Zivilklage eingereicht: Er wolle 45 Mio CHF Schadensersatz von der Bank, sagte Hranov. Denn die Swissfirst soll ihre Treuepflicht gegenüber ihren Kunden verletzt haben, indem sie Hranov kurz vor der Fusion mit der Bank am Bellevue zum Verkauf von seinen Aktien aufgefordert habe, ohne ihn über die Fusionspläne zu informieren. (awp/mc/gh)