Swissfirst-Affäre: Strafuntersuchung gegen Thomas Matter eingestellt
Gegen Matter hat sie eine Strafuntersuchung durchgeführt wegen Betrugs, Veruntreuung, ungetreue Geschäftsbesorgung, Insiderhandels, Nötigung und Verletzung des Bankgeheimnisses. Die Strafanzeigen eingebracht hat der Grossaktionär der Bank, Rumen Hranov. Er fühlte sich wegen des Zusammenschlusses von Swissfirst mit der Bellevue Holding benachteiligt.
Strafverfahren gegen Hranov
Im Verlaufe der Untersuchung eröffnete die Staatsanwaltschaft, gestützt auf eine Eingabe von Thomas Matter, auch ein Strafverfahren gegen Hranov, weil dieser falsche Aussagen gemacht haben soll.
Verdachtsmomente für eine Anklage nicht ausgereicht
In beiden Fällen reichten die Verdachtsmomente aber nicht für eine Anklage aus, wie die Staatsanwaltschaft erklärt. Die Parteien haben sich zudem bereits im Frühling zivilrechtlich geeinigt. Damals haben sie für das Strafverfahren eine so genannte Desinteresse-Erklärung abgegeben. (awp/mc/gh)