Mit aller Deutlichkeit weist der Dachverband der schweizerischen Pensionskassen (ASIP) darauf hin, dass die vorhandenen gesetzlichen Instrumente genügten. Sie müssten nur umgesetzt werden. Gegen kriminelle Machenschaften nützten auch weitere Vorschriften nichts.
Insbesondere in der Vermögensverwaltung seien mit der BVG- Revision per 1. Januar 2005 Bestimmungen über die Loyalität in Kraft getreten. Gefordert seien nun die Stiftungsräte. Ihre Aufgabe sei es, geeignete organisatorische Massnahmen zu treffen.
Verbesserte Ausbildung der Stiftungsräte
Sie könnten sich dabei auf den Verhaltenskodex in der beruflichen Vorsorge abstützen, der seit dem Jahr 2000 in Kraft sei, sagte ASIP-Direktor Hanspeter Konrad auf Anfrage. Der Kodex ist ein Instrument der Selbstregulierung mit dem Ziel, die Pensionskassenverwalter zur Eigenverantwortung anzuhalten. Es sei Aufgabe der Stiftungsräte als oberste Führungsorgane, bei allfälligen Verfehlungen die Verantwortlichen vollumfänglich zur Rechenschaft zu ziehen. Der ASIP unternehme grosse Anstrengungen, um die Ausbildung der Stiftungsräte zu verbessern.
Regionalisierung der Aufsichtsbehörden
Der Pensionskassenverband wehrt sich gegen neu aufgeflammte Forderungen, die Aufsicht über die Vorsorgeeinrichtungen zu zentralisieren. Die Vorschläge des Bundesrates zur Strukturreform zielten in die richtige Richtung. Sie sehen unter anderem eine Regionalisierung der Aufsichtsbehörden vor.
Untersuchungen abwarten
Es gehe nicht an, wegen der Swissfrist-Affäre die Stiftungsräte und Geschäftsführer generell zu Sündenböcken zu stempeln und das System der beruflichen Vorsorge pauschal zu verurteilen, sagte Konrad weiter. Bei Swissfirst und Bellevue blieben die Untersuchungen abzuwarten. Bis dahin gelte die Unschuldsvermutung. (awp/mc/pg)