Die Wettbewerbskommission (Weko) hatte Mitte März verfügt, dass die Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung von Swissgrid nicht Organen anderer Stromunternehmen angehören dürfen. Damit wollte die Weko für eine wirkungsvolle Tarifüberwachung sorgen und Interessenkonflikten entgegenwirken. Swisselectric stimme zwar darin überein, dass die Unabhängigkeit der Swissgrid-Geschäftsleitung gewährleistet werden müsse, teilte der Verband am Dienstag mit. Es sei jedoch nicht verantwortbar, dass das Unternehmen von einem Verwaltungsrat geführt werde, der weder über das Fachwissen, noch über die nötigen Erfahrungen verfüge.
Übergangsfrist aus technischen Gründen gefordert
Die Weko hatte weiter entschieden, dass Swissgrid Dritten diskriminierungsfrei Zugang zu ihrem Höchstspannungsnetz gewähren muss. Mit der Auflage selber sei Swisselectric einverstanden, hiess es weiter. Der Verband verlange jedoch «aus technischen Gründen eine angemessene Übergangsfrist» zur Umsetzung des Zugangs. Swissgrid war im Dezember gegründet worden. Die Weko hatte die Gesellschaft aber einer vertieften Prüfung unterzogen, weil sie Anhaltspunkte für eine marktbeherrschende Stellung festgestellt hatte. Eine solche entstünde laut der Weko bei der Stromübertragung in der Nordwestschweiz, zwischen Zürich und Chur und am Gotthard.
(AWP, MC hfu)