Swissgrid rekurriert gegen ElCom-Verfügung
«Hier sind wesentliche Fragen nicht geklärt», sagte Swissgrid-Sprecher Thomas Hegglin gegenüber der SDA. «Im Sinne einer Rechtssicherheit» sollen diese Fragen vom Bundesverwaltungsgericht beantwortet werden. Swissgrid hatte bereits 2009 und 2010 Beschwerde eingereicht – beide Verfahren sind noch vor Bundesverwaltungsgericht hängig. Vornehmlich aus formalen Gründen hat die Netzgesellschaft deshalb auch gegen die neueste ElCom-Verfügung vom 11. November 2010 Beschwerde eingelegt, wie sie am Mittwoch mitteilte.
Netznutzungskosten 2011 um 18% gekürzt
Mit dieser Verfügung hat die ElCom die Netznutzungskosten 2011 definitiv um rund 18 Prozent gekürzt – von 350 auf 288 Millionen Franken. Bereits im Juni hatte die ElCom die Tarife vorsorglich gesenkt. Sie war zum Schluss gekommen, dass die deklarierten Kosten von einigen Eigentümern des Übertragungsnetzes und von Swissgrid zu hoch angesetzt waren und wollte mit der Senkung einem starken Anstieg des Strompreises entgegenwirken.
Rekurs ohne Einfluss auf Konsumentenpreise
Swissgrid ihrerseits argumentiert, mit dem ElCom-Entscheid sei es ihr nicht möglich, dringend notwendige Investitionen ins Übertragungsnetz wie vorgesehen zu tätigen. Für die Konsumenten ändert sich mit der Swissgrid-Beschwerde nichts. Unabhängig davon gelten die von der ElCom festgelegten Tarife ab 1. Januar 2011.
Auch Alpiq rekurriert gegen ElCom-Verfügung ein
Die Alpiq Holding AG hat am heutigen Mittwoch Beschwerde gegen die Verfügung der Eidg. Elektrizitätskommission (ElCom) vom 11. November 2010 eingereicht. Sie richtet sich gegen die verfügten Tarife für das Stromübertragungsnetz im Jahr 2011. Nun muss das Bundesverwaltungsgericht entscheiden, teilte der Energieversorger mit. Konkret kritisiert Alpiq die von der ElCom angeordneten Belastungen von Inhabern langfristiger Energiebezugs- und Lieferverträgen (LTC) sowie die Anlastung von Systemdienstleistungskosten (SDL) an die Bilanzgruppen der Kernkraftwerke Gösgen und Leibstadt.
«Wettbewerbsnachteil»
Alpiq vertrete die Auffassung, dass die gesetzlichen Grundlagen für die Belastung von Inhabern der LTC sowie die Anlastung individueller SDL-Kosten an die Bilanzgruppen der Kernkraftwerke Gösgen und Leibstadt fehlen. Das sei ein Wettbewerbsnachteil. Alpiq erwachsen laut eigenen Angaben aus der Verfügung negative finanzielle Auswirkung in tiefer zweistelliger Millionenhöhe. Alpiq hatte bereits betreffend die Netztarife 2009 und 2010 beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerden eingelegt. Diese Entscheide sind noch ausstehend. (awp/mc/ps/07)