Swissiar-Prozess: Staatsanwaltschaft wirft Corti weitere Führungsmängel vor
Corti habe mit seinem Handlungen die Situation noch verschlimmert, sagte Staatsanwalt Thomas Armbruster am Montagvormittag am Bezirksgericht Bülach. In den am Montag behandelten Anklagepunkten ging es um die Bevorzugung von Gläubigern vor der Nachlassstundung sowie um unwahre öffentliche Angaben über den Zustand der Gruppe.
«Die letzten Mittel verschleudert»
Corti und seine Finanzchefin Jacqualyn Fouse hätte in den Wochen vor der Nachlassstundung «die letzten Mittel der Swissair-Gruppe verschleudert», sagte der Staatsanwalt. Mit diesen Mitteln hätte etwa der Flugbetrieb weiter aufrecht erhalten werden können, sagte Armbruster mit Seitenblick auf das Grounding vom 2. Oktober 2001.
«Auf ein Wunder» gehofft
Statt den Nachlass vorzubereiten hätten die Angeklagten «auf ein Wunder» gehofft. Ihre Verteidigungsstrategie sei es, die Schuld an andere abzuschieben, so der Staatsanwalt, vor allem an «die böse UBS, die den Stecker herausgezogen habe». Allerdings sei im Flugkonzern damals «keinerlei Strom mehr vorhanden» gewesen. Bereits im Frühling und Sommer 2001 sollen Corti und der damalige Finanzchef Georges Schorderet zudem wissentlich die Öffentlichkeit belogen haben. Dadurch habe er die Kapitalgeber zu einer verfehlten Anlage ihrer Kapitalanlagen bewogen, sagte Staatsanwalt Ralph Ringger.
Falsche Informationen
So hätten Corti und Schorderet im April 2001 voreilig über das Vorhandensein eines Milliardenkredits berichtet. Auch seien falsche Informationen über den Ausstieg der Swissair-Gruppe aus den maroden französischen Beteiligungen AOM/Air Liberté und Air Littoral und über ein Kostensparprogramm gemacht worden.
Anklage gegen Wirtschaftsanwalt Andreas Länzlinger
In den Plädoyers ging es am Montag auch um die Anklagen gegen Wirtschaftsanwalt Andreas Länzlinger von der renommierten Kanzlei BärKarrer und die ehemalige Leiterin des Swissair-Rechtsdienstes Karin Anderegg. Das Verfahren sorge in Anwaltskreisen für Aufsehen, sagte Armbruster: «Das wird eine Signalwirkung haben.» Die beiden sind der Gläubigerbevorzugung angeklagt. Länzlinger soll Anderegg noch kurz vor Einreichung der Nachlassstundung einen Vorschuss für seine Leistungen für die Swissair-Gruppe verlangt. Diese hatte ihm darauf eine Zahlung von 200’000 CHF überwiesen. Die Kanzlei hat dem Swissair-Liquidator inzwischen 140’000 CHF zurückbezahlt.
Ihre Strafanträge für die 19 Angeklagten will der leitende Staatsanwalt Christian Weber am Montagabend um 18 Uhr bekannt geben. Mit ihrem dreitägigen Plädoyer nimmt die Staatsanwaltschaft einen Tag mehr in Anspruch als im Gerichtsplan vorgesehen: Dies obwohl sie auf die Verlesung einzelner Teile der Plädoyers verzichtete. (awp/mc/gh)