Die Disziplinarkommission der SWX hat eine Beschwerde der Buntmetallherstellerin abgewiesen und den Entscheid des Ausschusses bestätigt. Swissmetal habe gegen die Bestimmungen des Kotierungsreglements und der Corporate Governance-Richtlinie verstossen, so der Vorwurf.
Falsche Angaben gemacht.
Gemäss Darstellung der SWX vom Montag hat Swissmetal im Corporate Governance-Bericht 2005 zur höchsten Gesamtentschädigung falsche Angaben gemacht. Die als höchste Gesamtentschädigung für ein Mitglied des Verwaltungsrats sei mit 62’500 CHF ausgewiesen worden – korrekt wären aber 549’319 CHF gewesen.
Aufgaben und Kompetenzabgrenzungen unvollständig dargestellt
Ferner habe die Gesellschaft die Aufgaben und Kompetenzabgrenzungen des Prüfungsausschusses unvollständig dargestellt sowie unterlassen, die Minimalangaben bezüglich den Aufsichts- und Kontrollinstrumenten gegenüber der externen Revision offen zu legen. (awp/mc/gh)