Swissmetal: SWX spricht Verweis wegen Verstoss gegen Kotierungsreglement aus

Die Disziplinarkommission der SWX hat eine Beschwerde der Buntmetallherstellerin abgewiesen und den Entscheid des Ausschusses bestätigt. Swissmetal habe gegen die Bestimmungen des Kotierungsreglements und der Corporate Governance-Richtlinie verstossen, so der Vorwurf.


Falsche Angaben gemacht.
Gemäss Darstellung der SWX vom Montag hat Swissmetal im Corporate Governance-Bericht 2005 zur höchsten Gesamtentschädigung falsche Angaben gemacht. Die als höchste Gesamtentschädigung für ein Mitglied des Verwaltungsrats sei mit 62’500 CHF ausgewiesen worden – korrekt wären aber 549’319 CHF gewesen.


Aufgaben und Kompetenzabgrenzungen unvollständig dargestellt
Ferner habe die Gesellschaft die Aufgaben und Kompetenzabgrenzungen des Prüfungsausschusses unvollständig dargestellt sowie unterlassen, die Minimalangaben bezüglich den Aufsichts- und Kontrollinstrumenten gegenüber der externen Revision offen zu legen. (awp/mc/gh)

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