Gemäss dem Gesetzgebungsprojekt «Swissness», zu dem die Vernehmlassung am Montag abgelaufen ist, darf nur noch die Eidgenossenschaft das Schweizerkreuz in einem Wappenschild verwenden. Schweizer Fahne und Schweizerkreuz alleine könnte hingegen benutzen, wer die Vorgaben für die Bezeichnung «Schweizer Produkt» erfüllt. Firmen, die im Logo das Schweizer Wappen verwenden, müssen gemäss dem Vorschlag des Bundesrates ihr Erscheinungsbild ändern.
Victorinox steigt auf die Barrikaden
«Wir wehren uns mit Händen und Füssen gegen dieses Gesetz», sagte Hans Schorno, Sprecher des traditionsreichen Schweizer Taschenmesser-Herstellers Victorinox, auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Sämtliche Taschenmesser von Victorinox ziert seit fast 100 Jahren das Schweizer Wappen. Ein Verbot des Schweizer Wappens greife in die Identität des Verbandes ein, schreibt der Touring Club Schweiz (TCS). Der TCS verwendet seit über einem Jahrhundert das Schweizer Wappen in seinem Logo. Die Kosten einer Logo-Änderung schätzt er auf 11 bis 13 Mio CHF.
SVP und FDP für Fristenlösung
Die SVP und die FDP machen sich für die Anliegen der traditionsreichen Unternehmen und Organisationen stark und verlangen eine Ausnahmeregelung. Die FDP schlägt vor, dass Institutionen, welche seit über 20 Jahren das Schweizer Wappen verwenden, dies auch weiterhin tun dürfen. SP und CVP haben zu der Vorlage nicht Stellung genommen. Der zweite umstrittene Punkt von «Swissness» betrifft den Schutz von Marken und Herkunftsangaben. Als Schweizer Produkte gelten demnach nur noch Waren, wenn mindestens 60% der Herstellungskosten inklusive Forschung und Entwicklung in der Schweiz anfallen.
Uneinigkeit über Regelvorschlag
Diese Regel sei «willkürlich» und nicht für alle Branchen sachgerecht, bemängeln Kritiker. Während für die Industrie die 60-Prozent-Hürde als zu hoch eingestuft wird, fordern Marken- und Konsumentenorganisationen eine neunzig- bis hundertprozentige Wertschöpfung in der Schweiz. Die Schweizerische Vereinigung zur Förderung der AOC und IGP etwa verlangt, dass «Swiss Food» zu 100 Prozent in der Schweiz gewachsen und verarbeitet werden muss. Mit der tieferen 60 Prozent-Regel könnte es sonst «Schweizer Käse» geben, der aus polnischer Milch hergestellt werde, argumentiert die Vereinigung.
«Wo Schweiz drauf steht, muss Schweiz drin sein»
«Wo ein Schweizerkreuz drauf ist und Schweiz drauf steht, muss Schweiz drin sein», schreibt der Schweizerische Konsumentenschutz (SKS). Bei «Schweizer Lebensmitteln» müssten insgesamt 90% der Rohstoffe und zwingend alle tierischen Rohstoffe aus der Schweiz stammen, fordert der SKS. Umgekehrt befürchtet economiesuisse Folgen für jene KMU, die «heute unter konsequenter Ausnutzung der internationalen Arbeitsteilung» die «Swissness» vermarkteten. Diese dürften Mühe haben, die 60-prozentige Wertschöpfunsgrenze zu erreichen.
Unbestrittene Punkte
Knackpunkt sind teure Ursprungsmaterialien und Bauteile, die es in der Schweiz nicht gibt. Betroffen wäre etwa die Uhrenindustrie. Die «Verschärfung der finanziellen Rahmenbedingungen» würde Preise und Lieferzeiten erheblich ansteigen lassen, schreibt die IG Swiss Made, ein Zusammenschluss von mittleren und kleinen Uhrenherstellern. Weitgehend unbestritten sind dagegen die neuen Instrumente zum verstärkten Schutz der Herkunftsangaben in der Schweiz und im Ausland. Geographische Herkunftsangaben und Ursprungsbezeichnungen wie beispielsweise «Bündner Fleisch» sollen als Garantie- oder Kollektivmarken in das Markenregister eingetragen werden können. (awp/mc/ps)