Der Revisionsentwurf zum Bundesgesetz zum Schutz öffentlicher Wappen hatte Ende 2007 für Aufregung gesorgt. Er sah vor, dass das Wappen (Schweizerkreuz in Wappenschild) nur noch von der Eidgenossenschaft selber verwendet werden dürfe. Unter anderen die Schwyzer Messerfabrik Victorinox AG hätte demnach das Logo auf ihren weltweit verbreiteten Messern nicht mehr verwenden dürfen. Eine allzu einschneidende Massnahme, fand man nicht nur in Schwyz. Diverse Politiker wurden aktiv, um die Absicht des Bundes zu durchkreuzen.
Eingriff in die Eigentumsrechte?
In der Vernehmlassung sprach sich auch die Schwyzer Regierung klar gegen die Einschränkung aus. Sie sah darin eine Verletzung des Vetrauensgrundsatzes und einen Eingriff in die Eigentumsrechte der Victorinox. Sonderbar wäre es, wenn der Bund ausgerechnet einer Firma Schaden zufügen würde, welche zum guten Ruf der Schweiz und ihrer Qualität beigetragen habe.
Ausnahme verlangt
Im Schwyzer Kantonsrat wurde sodann in einer Motion eine Standesinitiative beantragt, die für alteingesessene Schweizer Unternehmen eine Ausnahme vom Wappen-Verbot verlangt. In der am Donnerstag publizierten Antwort empfiehlt die Regierung die Ablehnung der Motion. Die Anzeichen, dass eine ausgewogene und wirtschaftsfreundliche Lösung gefunden wird, stehen nach Ansicht der Schwyzer Regierung gut. Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum habe das Problem erkannt und zugesichert, die Interessen der Victorinox zu berücksichtigen. Kompromisslösungen seien in Sicht.
Verbesserte Missbrauchsbekämpfung begrüsst
Eine Standesinitiative im heutigen Zeitpunkt könnte gar kontraproduktiv sein und den konstruktiven Dialog mit den Direktbetroffenen beeinträchtigen, schreibt die Regierung. Diese begrüssten nämlich eine verbesserte Missbrauchsbekämpfung beim Markenschutz. In jedem Fall werde sie den Revisionsprozess kritisch begleiten, schreibt die Schwyzer Regierung. Erweise sich der überarbeitete Entwurf als unbefriedigend, könnten die eidgenössischen Parlamentarier korrigierend auf den Gesetzestext einwirken. (awp/mc/ps/17)