SWX büsst Bossard wegen Verletzung von IFRS-Bestimmungen

Bossard habe Bestimmungen des Rechnungslegungsstandards IFRS verletzt, indem das Unternehmen Fehlerkorrekturen in der Geldflussrechnung nicht regelkonform offenlegte. Die Verletzung der jeweiligen IFRS-Offenlegungsbestimmungen führe zu keiner Änderung der von Bossard im Konzernabschluss 2007 ausgewiesenen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, heisst es in der Mitteilung weiter. IFRS verlangt, dass die Art des Fehlers aus einer früheren Periode offenzulegen ist.


Fehlerkorrekturen für Anleger nicht sichtbar
Bossard habe zur Korrektur von Fremdwährungseinflüssen lediglich erläutert, dass die Geldflussrechnung 2006 neu dargestellt und die in der Währungsumrechnungsdifferenz enthaltenen Wechselkursänderungen neu auf die entsprechenden Positionen der Geldflussrechnung verteilt wurden. Zudem wurden in der Geldflussrechnung weitere Fehlerkorrekturen (Bruttodarstellung der Geldflüsse) vorgenommen, welche für den Anleger nicht ersichtlich waren. (awp/mc/ps)

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