Das Basler Immobilienunternehmen habe den Halbjahresbericht 2006 nicht vollständig in Übereinstimmung mit den Vorschriften von Swiss GAAP FER und dem Zusatzreglement für die Kotierung von Immobiliengesellschaften erstellt, begründet die SWX ihren Entscheid. PAX sei bereits 2006 wegen einer Verletzung von Vorschriften des Kotierungsreglements mit einem Verweis sanktioniert worden, heisst es weiter. (awp/mc/ab)