Die Vorabklärungen ergaben, dass möglicherweise die Meldefristen nicht eingehalten und damit gegen das Kotierungsreglement verstossen wurde, wie aus einem Communiqué der SWX vom Freitag hervor geht. Auch im Rahmen der Vorabklärungen habe Advanced Digital Broadcast möglicherweise gegen Auskunfts- und Meldepflichten verletzt, hiess es weiter.
Konflikt mit Offenlegungspflicht