SWX eröffnet Untersuchung gegen Swisscom

Vorabklärungen hätten ergeben, dass betreffend die Einhaltung von Meldefristen eine mögliche Verletzung von Art. 74a des Kotierungsreglements vorliege, teilt die SWX am Donnerstag mit.


Untersuchungsdauer unbestimmt

Die Dauer des Untersuchungsverfahrens sei nicht bestimmt, über den Ausgang des Verfahrens werde informiert, heisst es weiter. Über das laufende Untersuchungsverfahren erteilt die SWX keine Auskünfte. (awp/mc/ab)
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