Vorabklärungen hätten ergeben, dass betreffend die Einhaltung von Meldefristen eine mögliche Verletzung von Art. 74a des Kotierungsreglements vorliege, teilt die SWX am Donnerstag mit.
Untersuchungsdauer unbestimmt
Vorabklärungen hätten ergeben, dass betreffend die Einhaltung von Meldefristen eine mögliche Verletzung von Art. 74a des Kotierungsreglements vorliege, teilt die SWX am Donnerstag mit.
Untersuchungsdauer unbestimmt