SWX Europe verschärft Bestimmungen für Leerverkäufe weiter

Die entsprechenden Regelungen sind bis am 19.12.2008 in Kraft. Dabei wird auf die Bestimmung 2.11 betreffend Marktintegrität verwiesen. Die Bestimmung werde so interpretiert, dass sie die Schaffung oder Erhöhung solcher Positionen einschliesse, die jegliche Finanzinstrumente umfasse, welche ein direktes oder indirektes wirtschaftliches Interesse an den entsprechenden Aktien repräsentiere. Zudem sei die Ausleihe von Aktien verboten, die dazu dienen können, Netto-Shortpositionen zu decken oder zu schaffen, heisst es in der Mitteilung vom 30.09.2008 weiter.


Meldepflicht
Im Weiteren werden alle Börsenmitglieder dazu angehalten, Netto-Shortpositionen im Volumen von über 0,25% der ausstehenden Aktien, die heute Mittwoch zu Handelsende gehalten werden, bis am 03.10.2008 um 12.00 Uhr zu melden. Von den Regelungen betroffen sind die Aktien der UBS, CS, Julius Bär, ZFS, Swiss Re, Swiss Life und Bâloise. (awp/mc/ps/11)

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