SWX: GRKB hat Gleichbehandlungspflicht in Informationsverbreitung verletzt

Die GRKB habe bei der Bilanzmedienkonferenz zum Abschluss 2004 die Anwesenden eine halbe Stunde vor den übrigen Informationsempfängern informiert, hält die SWX am Freitag in einer Mitteilung fest. Die Disziplinarkommission der Schweizer Börse hat der GRKB einen Verweis erteilt.


Sanktionsentscheide
Des weiteren hält die Kommission der SWX im Communiqué fest, dass die SWX die Öffentlichkeit immer dann über den Ausgang des Verfahrens informiere, wenn bereits die Einleitung einer Untersuchung veröffentlicht worden seien. Folglich würden Sanktionsentscheide auch dann publik gemacht, wenn die Publikation nicht als zusätzliche Sanktion ausgesprochen werde. (awp/mc/ab)

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