«Wir sind bis jetzt sehr angetan von dieser Lösung», sagte SWX-Sprecher Werner Vogt am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Die Regelung stosse auf gute Akzeptanz. Bis Freitag trafen insgesamt 87 Meldungen ein; in 3 Fällen ging es um Korrekturen vorangegangener Meldungen.
27 Käufen stehen 57 Veräusserungen gegenüber
Die Beträge der gemeldeten Transaktionen schwanken zwischen 3’700 und 2,59 Mio CHF. 27 Käufen stehen 57 Veräusserungen gegenüber. Noch deutlicher ist das Verhältnis nach Beträgen. Die Manager haben insgesamt nur für 5,71 Mio CHF Titel ihrer Unternehmen erworben, aber für 21,887 Mio CHF verkauft.
Vor allem Transaktionen bei mittleren Unternehmen
Gemeldet wurden vor allem Transaktionen bei mittleren Unternehmen. Von den Standardwerte-Unternehmen im SMI taucht nur der Luxusgüterkonzern Richemont auf; dazu kommt Nobel Biocare, die auf Anfang Oktober in den SMI aufgenommen wird.
Management Verhalten ist nun Transparenz
«Uns geht es bei der Neuregelung um die Transparenz», unterstrich Vogt. Für die Anleger sei es eine wesentliche Information zu sehen, wie sich ein Management beim Umgang mit Wertpapieren der «eigenen» Unternehmung verhalte. Allerdings sei es nicht einfach, die konkreten Zahlen zu interpretieren. «Auf jeden Fall ist der Kauf von Papieren der eigenen Firma aussagekräftiger als der Verkauf.» Denn in letzterem Fall könne es sein, dass Manager einen Teil ihres Gehaltes in Wertpapieren erhalten haben und diesen nun einlösen; unabhängig vom Geschäftsverlauf.
Wenn dagegen ein Manager Papiere der eigenen Unternehmung in Millionenhöhe kaufe, sei es wenig wahrscheinlich, dass der/die Mann/Frau gerade schwierige Zeiten auf die Firma zukommen sehe.
Offenlegung von sämtliche Transaktionen in Wertschriften
Seit diesem Monat müssen Manager und Verwaltungsräte von börsennotierten Unternehmen sämtliche Transaktionen in Wertschriften offenlegen. Innert zwei Tagen müssen die Transaktionen ab 100’000 CHF dem Unternehmen gemeldet werden; dieses leitet die Angaben innert zwei Tagen an die SWX weiter. Wird innerhalb eines Monats pro Person der Schwellenwert von 100 000 CHF nicht überschritten, so muss das betroffene Unternehmen erst nach Monatsende eine Sammelmeldung machen. Die Daten werden aber nicht publiziert.
EBK insistierte auf tiefere Limite als gefordert
In Vernehmlassung hatten mehrere Firmen und Verbände für die Offenlegungspflicht einen Mindestwert von 1 Mio CHF gefordert, die Eidg. Bankenkommission (EBK) insistierte aber auf der tiefern Limite.
Verstösse können erheblich gebüsst werden
Wer gegen die Meldepflicht verstösst, kann von der SWX erheblich gebüsst werden. So ist als Ultima Ratio ein Busse von bis zu 200’000 CHF oder sogar die Streichung der Kotierung des Unternehmens möglich. Die SWX veröffentlicht die Meldung ohne Namensangabe auf ihrer Internetsite. (awp/mc/ab)