CPH informierte am 26. Januar 2005 einzelne Nachrichtenagenturen um 16.42 Uhr darüber, dass im abgelaufenen Geschäftsjahr ein Umsatzplus von 4,2% verbucht worden sei. Weitere Medien, darunter mindestens zwei Zeitungen von nationaler Bedeutung, wurden um 17.05 Uhr orientiert.
Prinzip der Gleichbehandlung verletzt
Indem kursrelevante Tatsachen während des laufenden Handels selektiv verbreitet worden seien, habe CPH die Gleichbehandlung der Marktteilnehmer nicht gewährleistet, wie die SWX am Montag mitteilte. Damit sei das Prinzip der Gleichbehandlung verletzt worden. Das Unternehmen habe fahrlässig gegen die Bestimmungen zur Ad hoc-Publizität verstossen.
Bicht mehr möglich, den Handel einzustellen
Da die SWX die CPH-Mitteilung gleichzeitig wie die Agenturen erhielt und nicht wie vorgeschrieben neunzig Minuten vor der Veröffentlichung, war es nicht mehr möglich, den Handel allenfalls einzustellen, um so die Gleichbehandlung der Marktteilnehmer zu wahren, wie die SWX weiter mitteilte. (awp/mc/gh)