SWX stellt Vorabklärungen gegen Serono ein
Ende Januar hatte die Börsenaufsicht ein Verfahren gegen das Genfer Biotechunternehmen eingeleitet, weil vermutet worden war, Serono habe die Vorschriften von Art. 72 des Kotierungsreglementes verletzt. Dies im Zusammenhang mit einer im «Wall Street Journal Europe» vom 24.01.06 ausgelösten Diskussion betreffend des unbenützten Ablaufs der Bieterfrist für eine allfällige Übernahme von Serono.
«Blosse Gerüchte»
Laut Ausführungen von Serono handle es sich bei den erwähnten Aussagen im «Wall Street Journal Europe» um ein Gerücht, so die SWX. Vom Vorhandensein eines Lecks sei deshalb nicht auszugehen. Blosse Gerüchte fallen nicht unter den in Art. 72 festgehaltenen Tatsachenbegriff. (awp/mc/gh)