SWX: Umfassende Kooperation nicht ausgeschlossen

Über die Grössenordnung einer möglichen Zusammenarbeit äussert er sich jedoch vorsichtig: Es könne sich um eine «umfassende Kooperation» handeln oder aber um eine Zusammenarbeit eines einzelnen Segment


Keine Verzögerung

Eine Kooperation müsse allerdings «von den Kosten her sinnvoll» sein und eine «langfristige Einflussnahme» ermöglichen, so Spillmann. Ausserdem müsse sie im Sinne der Teilnehmer und des Finanzplatzes Schweiz sein, meint er weiter. Dies seien die wichtigen Prämissen. Auf die Frage, ob die momentane «Schwebesituation» im Verwaltungsrat der SWX Entscheide verzögern würden, gibt sich der CEO optimistisch. Aus seiner Sicht sei das Gremium mit dem Interimspräsidenten Jacques de Saussure «durchaus in der Lage, Entscheide zu fällen».

Verschiedene Formen möglich

Auch den Aktionärbindungsvertrag mit der Deutsche Börse AG, welcher ein Konkurrenzverbot enthält, erachtet er nicht als Fessel auf der Suche nach Kooperations-Möglichkeiten. Das Verbot beschränke sich auf standardisierte Derivate. Zusammenarbeiten in anderen Bereichen des Geschäfts seien davon nicht betroffen, so Spillmann. (awp/mc/as)
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