Wie die SWX in einem Communiqué bemängelt, fehlten im Halbjahresbericht 2005 von Leclanché gewisse Zwischentotale in der Erfolgsrechnung, insbesondere der Gewinn vor, beziehungsweise nach Steuern. Dabei handle es sich um Kerngrössen, die zur Beurteilung der Ertragslage eines Unternehmens von grosser Bedeutung sind, hält die SWX fest.
Fehlende Angaben mittlerweile auf Website veröffentlicht
Weiter habe Leclanché keine Bilanz ausgewiesen und damit die Vorschriften von FER in einem weiteren Punkt verletzt. Der Ausschuss der Zulassungsstelle der SWX hat deshalb gegenüber der Leclanché einen Verweis mit Publikation ausgesprochen. Die Gesellschaft hat die fehlenden Angaben inzwischen auf ihrer Website veröffentlicht.
Voruntersuchung gegen Zwahlen & Mayr SA
Wie die SWX am Dienstag weiter mitteilte, hat sie zudem eine formelle Untersuchung gegen die Waadtländer Metallbaugruppe Zwahlen & Mayr SA wegen einer möglichen Verletzung des Kotierungsreglements eingeleitet. Vorabklärungen hätten ergeben, dass im Zusammenhang mit der Erfüllung der Aufrechterhaltungspflichten die Vorschriften möglicherweise verletzt worden seien. Weitere Auskünfte würden bis zum Abschluss des Verfahrens nicht erteilt. (awp/mc/pg)