SWX: Verweis gegen OC Oerlikon – Meldefristen verletzt

So heisst es in einer Mitteilung vom Freitag. Ein exekutives Verwaltungsratsmitglied respektive ein Mitglied der Geschäftsleitung der OC Oerlikon habe am 29. August 2006 2’312 Call-Optionen im Gesamtwert von 491’300 CHF veräussert. Die Transaktion wurde von der Gesellschaft erst mit einer Verspätung von 23 Börsentagen der SWX gemeldet, heisst es weiter. Der Auftrag sei durch die Personalabteilung der OC Oerlikon vorgenommen worden.


Keine leichte Verletzung


Die Verletzung wird gemäss der Zulassungsstelle aufgrund der Art und des Umfangs der Transaktion als ’nicht leicht› taxiert. Die SWX geht jedoch davon aus, dass sie fahrlässig erfolgte, so die Mitteilung. (awp/mc/ab)
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