SWX: Verweis gegen Swiss ausgesprochen


Die SWX Swiss Exchange hat gegen die Swiss International Air Lines AG, Basel, einen Verweis mit Publikation wegen fahrlässiger Verletzung der Bestimmungen des Kotierungsreglements über die Ad hoc-Publizität ausgesprochen.


Selektive Information durch Swiss-Spitze (pd)
Die SWX Swiss Exchange hat der Fluggesellschaft Swiss International Air Lines AG am Donnerstag wegen «fahrlässiger Verletzung» der Ad hoc-Publizität einen Verweis erteilt. Die Swiss orientierte diverse Geschäftspartner selektiv und vorab über Abbaumassnahmen.

Vor der Information der Öffentlichkeit am Abend des 25. Februars 2003 benachrichtigten Kadermitarbeiter der Swiss während der Handelszeit diverse Geschäftspartner über die Eckwerte der Massnahmen telefonisch, wie die SWX am Donnerstag mitteilte.

Kursbeinflussung als Massstab
Mit dieser Vorabinformation habe die Swiss gegen das Gleichbehandlungsgebot des Kotierungsreglements verstossen. Dabei genügte, dass die neue Tatsache das Potenzial hatte, den Kurs erheblich zu beeinflussen. Nicht entscheidend sei, ob der Kurs sich nach der Bekanntmachung tatsächlich wesentlich verändert habe.

Regeln missachtet
Die Swiss sei als Emittent verpflichtet, die Öffentlichkeit über kursrelevante Tatsachen zu informieren, hält die Börse fest. Sie fügte hinzu, wenn Gerüchte auch noch so nahe an den entschiedenen Massnahmen seien, so könnten sie doch keinesfalls die Bekanntgabepflicht des Emittenten ersetzen. Am 24. Februar hatte der Swiss-Verwaltungsrat beschlossen, die Flotte um 20 Maschinen zu reduzieren und 700 Arbeitsplätze abzubauen.

Die Swiss akzeptiere den Verweis, sagte Swiss-Sprecher Dominik Werner auf Anfrage. Als Konsequenz habe Swiss bereits ein neues Kommunikationskonzept eingeführt, um solchen Risiken vorzubeugen.

Neue Untersuchung
Nichtsdestotrotz ist Swiss bereits wieder im Visier der Börse: Wie letztes Wochenende bekannt wurde, hat die Börse eine Voruntersuchung gegen die Swiss eingeleitet. Im Zentrum steht erneut eine allfällige Verletzung der Ad-hoc-Publizität.

Dosé unvorsichtig
In diesem Fall geht es um ein Reuters-Interview von Swiss-Chef André Dosé vom 14. Oktober über den benötigten Betriebskredit. Swiss-Sprecher Werner spricht von einer «sehr positiven Interpretation» der Aussagen in einer englischen Übersetzung, in der der Kredit als «gesichert» bezeichnet wird. In der deutschen Version des Interviews hatte Dosé zum Abschluss des benötigten Kreditrahmens lediglich gesagt: «Wir sind dabei, das jetzt abzuschliessen.» (awp/scc/dst)



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