SWX: Verweis gegen Temenos wegen Meldefristen für Managementtransaktionen

Der Verweis beziehe sich auf die Verletzung der Meldefristen für die Offenlegung von Managementtransaktionen gemäss Art. 74a des Kotierungsreglements, teilte die SWX am Donnerstag mit. Temenos hatte Managementtransaktionen der SWX zu spät gemeldet.


Unachtsamtkeit bei der internen Bearbeitung der Transaktionsmeldung
Ein Mitglied der Geschäftsleitung respektive ein exekutives Verwaltungsratsmitglied von Temenos habe am 15. März 2006 10’000 Temenos-Aktien zu einem Preis von insgesamt 122’528 CHF veräussert und dies der Gesellschaft gemeldet, heisst es weiter. Allerdings habe die Gesellschaft aufgrund von Unachtsamtkeit bei der internen Bearbeitung der Transaktionsmeldung diese nicht innert der zweitägigen Meldefrist der SWX übermittelt. Die Mitteilung erfolgte mit einer Verspätung von 11 Börsentagen. (awp/mc/gh)

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