Syngenta: Verletzung der Meldefrist einer Management-Transaktion

Dabei gehe die Sanktionskommission von einer fahrlässigen Verletzung aus, erachte diese aber als `leicht`, teilte die SWX am Freitagmorgen mit. Syngenta stelle zusammen mit einer Bank den meldepflichtigen Personen ein System zur Verfügung, über welches auch meldepflichtige Transaktionen abgewickelt werden. Bei einer Ausführung einer meldepflichtigen Transaktion werde eine automatische Benachrichtigung an die für Managementtransaktionen zuständigen Personen von Syngenta weitergeleitet.


Auftrag über den Verkauf von 12`225 Namenaktien
Am 12. März habe ein Mitglied der Geschäftsleitung respektive ein exekutives Mitglied des Verwaltungsrates einen Auftrag über den Verkauf von 12`225 Namenaktien von Syngenta in dieses System eingegeben. Die Person versuchte den Auftrag am gleichen Tag im System zu ändern, was nicht gelang. Der zuständige Syngenta-Mitarbeiter habe darauf hin die Änderung telefonisch veranlasst.


Verkauf mit Verzögerung gemeldet
Die E-Mail-Benachrichtigung dieser Transaktion sei durch die Bank an Syngenta jedoch erst am 16. März erfolgt und wurde von den Syngenta-Mitarbeitern fälschlicherweise anderen Management-Transaktionen zugewiesen, begründet die SWX weiter. Deshalb sei eine Mitteilung an die SWX und die Öffentlichkeit ausgeblieben. Syngenta hat den Vorfall der SWX erst am 12. April, nachdem dies bei einer internen Kontrolle festgestellt wurde, mitgeteilt. Somit sei der Verkauf der Aktien im Wert von 1`572`496,30 CHF mit einer Verzögerung von 19 Tagen gemeldet worden. (awp/mc/ab)

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