Ein US-Gericht ist in einem Appelationsverfahren zum Schluss gekommen, dass die beiden amerikanischen Gesellschaften keine Patente Syngentas für schädlingsresistentes Maissaatgut verletzt haben.
Beschuldigungen wegen Patentverletzung verworfen
Bereits im Dezember 2004 hatte die Jury eines amerikanischen Bundesgerichts die Beschuldigungen wegen Patentverletzung verworfen. Der Gerichtsfall drehte sich um drei Maisprodukte mit Insektenschutz, welche insektizide Proteine des Bacillus Thuringiensis (B.T.) enthalten und von Dow Agrosciences und Monsanto vertrieben werden. Syngenta verwendet die Technologie in einen Bt-Mais-Produkten.
Syngenta wird Begründung des Gerichtes überprüfen
Syngenta wird nach der Durchsicht der Begründung des Gerichtes über die weiteren Schritte entscheiden, sagte ein Sprecher auf Anfrage von AWP. Es sei aber noch zu früh, über einen Antrag auf Widererwägung zu spekulieren.
Kein Einfluss auf Syngentas laufendes Geschäft
Der Gerichtsentscheid habe aber keinen Einfluss auf Syngentas laufendes Geschäft und habe auch keine Konsequenzen für die geplante Lancierung neuer Maissaatgutsorten, sagte der Sprecher. (awp/mc/ab)