Das OLG habe die Entscheidung des Landgerichts Darmstadt gegen die beschleunigte Eintragung der Transaktion in das Handelsregister aufgehoben, teilte T-Online am Donnerstag mit. Das OLG habe festgestellt, dass die erhobenen Anfechtungsklagen der Eintragung der Verschmelzung mit der Deutschen Telekom im Handelsregister nicht entgegenstehen. Das Oberlandesgericht habe Rechtsbeschwerde zugelassen. (awp/mc/ab)