Tankstellenshops sollen nachts alles verkaufen dürfen

Dies teilten die Parlamentsdienste am Freitag mit. Nun kann die nationalrätliche Schwesterkommission eine Gesetzesänderung auszuarbeiten. Heute dürfen Tankstellenshops an Autobahnraststätten und Hauptverkehrsstrassen zwischen 1 und 5 Uhr morgens Kaffee oder Sandwiches verkaufen, nicht aber andere Produkte aus ihrem Sortiment. Viele Tankstellenshops ohne räumliche Trennung zwischen Gastronomiebetrieb und Verkaufslokal sind deshalb gezwungen, einen Teil ihres Lokals nachts abzusperren.


Kein «besonderes Konsumbedürfnis»
Dies sei unnötig, findet die ständerätliche Wirtschaftskommission. Eine Gesetzesänderung für jene Shops, die 24 Stunden geöffnet seien, würde den Arbeitnehmerschutz nicht aufweichen, denn das Verkaufspersonal sei ohnehin anwesend. Für eine Gesetzesänderung setzt sich auch die bürgerliche «IG Freiheit» ein. Sie hat 26’000 Unterschriften für eine Petition gesammelt. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hingegen stuft den nächtlichen Einkauf in Tankstellenshops nicht als «besonderes Konsumbedürfnis» ein. Nur diese Kategorisierung würde die Nachtarbeit rechtfertigen. (awp/mc/ss/14)

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