Teilrevidiertes Luftfahrtgesetz unter Dach

Mit 5 Mio CHF hätte ein Stellenausbau beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) finanziert werden sollen. Die Schaffung neuer Stellen an sich war nie bestritten. Geschaffen wurden die Stellen nach den Flugzeugabstürzen in Halifax 1998 und in Überlingen 2002. Zunächst wurden 60 Stellen geschaffen. 2007 ergab eine Analyse einen weiteren Bedarf von 44 Stellen – 20 davon wurden laut Leuenberger haushaltsneutral geschaffen.


Geschäft bereit für Schlussabstimmung
Die 24 fehlenden Stellen wollte der Bundesrat durch die vorgeschlagene Aufsichtsabgabe finanzieren, was ihm nun beide Kammern untersagten. Gemäss Verkehrsminister Moritz Leuenberger muss der Ausbau nun aus der laufenden Rechnung finanziert werden. Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung. Eingeführt wird mit der Gesetzesrevision ein neues Finanzierungskonzept für die Flugsicherung. Dabei wird die heute bestehende Quersubventionierung zwischen Landesflughäfen und anderen Flugplätzen aufgehoben. Bislang deckten die an den Flughäfen Zürich und Genf erhobenen Gebühren die Flugsicherungskosten der Regionalflughäfen.


Ständerat für Teilrevision des Raumplanungsgesetzes
Auch der Ständerat ist für einen haushälterischen Umgang mit Boden und für eine geordnete Besiedelung. Die Landschaftsinitiative lehnt er aber wie der Bundesrat ab. Als Erstrat stimmte er am Dienstag einer Teilrevision des Raumplanungsgesetzes als indirektem Gegenvorschlag zu. Die von Umweltverbänden eingereichte Initiative «Raum für Mensch und Natur» (Landschaftsinitiative) stösst zwar allseits auf Verständnis. Sowohl der Bundesrat als auch die Ratsmitglieder räumen ein, dass die Anliegen der Initianten berechtigt sind. Auf Kritik stossen die in der Initiative vorgeschlagenen Massnahmen. Dazu gehören die Übergangsbestimmungen, die verlangen, dass die Gesamtfläche der Bauzonen während zwanzig Jahren nicht vergrössert werden darf.


Baugebiete von Nichtbaugebieten trennen
Im Gegenentwurf wird wird neu der Grundsatz eingeführt, dass Baugebiet von Nichtbaugebiet zu trennen ist. Ausserdem wird die Verpflichtung zu kompakten Siedlungen stipuliert; Kantone und Gemeinden sollen angehalten werden, bei der Planung möglichst eine «Verdichtung nach innen» vorzunehmen. Auf überdimensionierte Bauzonen ist zu verzichten. Der Ständerat lehnte die Landschaftsinitiative gegen den Willen einer links-grünen Minderheit mit 27 zu 11 Stimmen ab. Den Gegenvorschlag nahm er mit 34 zu 5 Stimmen an. Er folgte damit der Mehrheit seiner Raumplanungskommission, die den Revisionsentwurf noch mit einigen Änderungsvorschlägen versah.


Mehrwertabgabe: Zweifel an Verfassungsmässigkeit
 Eine Änderung betrifft die Erhebung einer so genannten Mehrwertabgabe von mindestens 25 Prozent, wenn Boden neu einer Bauzone zugewiesen wird. Fällig würde die Abgabe bei der Überbauung des betreffenden Grundstücks oder bei dessen Verkauf. Der Kanton müsste den Ertrag aus der Abgabe für die Entschädigung planungsbedingter Wertverminderungen oder für andere raumplanerische Massnahmen einsetzen. Im Rat wurden Zweifel an der Verfassungsmässigkeit einer solchen vom Bund festgelegten Abgabe laut, so etwa seitens Rolf Büttiker (FDP/SO). Eugen David (CVP/SG) befürchtet mit Blick auf die Grundstückgewinnsteuer eine unerwünschte Doppelbesteuerung. Der Rat befürwortete die Abgabe schliesslich mit 25 zu 16 Stimmen zu.


Vorlage geht an Nationalrat
Eine 20-prozentige Mehrwertabgabe kennen bisher nur die Kantone Neuenburg und Basel-Stadt. Die Erhebung ist heute möglich, aber nicht obligatorisch, so wie es der Gegenvorschlag vorsieht. Didier Berberat (SP/NE) sagte, die Initiative werde sicher nicht zurückgezogen, wenn diese Abgabe nicht gesamtschweizerisch obligatorisch werde. Mit 27 zu 13 Stimmen will der Ständerat die Kantone ferner dazu verpflichten, den vorhersehbaren Bauzonenbedarf für die jeweils 15 kommenden Jahre festzulegen. Den Richtplänen soll künftig eine grössere Bedeutung zukommen. Die Vorlage geht nun in den Nationalrat. (awp/mc/ps/11) 

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