Teilrevision KVG: Nationalrat verabschiedet Medikamentenvorlage

Neben der regelmässigen Preisüberprüfung aller Medikamente sieht die Revision vor, dass bei Indikationserweiterungen eine Überprüfung sofort statt erst nach sieben Jahren stattfindet. Medikamente, die den Kriterien Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmässigkeit nicht genügen, müssen von der Spezialitätenliste gestrichen werden. Bei gleicher Eignung für die Patienten sind preisgünstige Arneimittel zu verordnen und abzugeben. Dies gilt auch für Medikamente, die unter ihrer Wirkstoffbezeichnung verschrieben werden.


Vergleich mit Preisen in «wirtschaftlich vergleichbaren»
Verglichen werden sollen die Medikamentenpreise weiterhin mit jenen «wirtschaftlich vergleichbarer» Länder. Laut Verordnung sind dies sieben Länder: Deutschland, die Niederlande, Dänemark und Grossbritannien sowie – wenn ein Arzneimittel in diesen Ländern nicht verfügbar ist – Frankreich, Italien und Österreich.


Nationalrat für Auszahlung der Prämienverbilligungen direkt an Krankenkassen
Die Prämienverbilligungsbeiträge der Kantone sollen den Krankenkassen und nicht mehr den Versicherten ausbezahlt werden. Der Nationalrat überwies am Dienstag eine Motion der ständerätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit. Heute zahlen mehrere Kantone die Prämienverbilligung den Versicherten bar aus. 14 überweisen sie nach Angaben der nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) direkt den Kassen. Diese unterschiedliche Praxis soll nun vereinheitlicht werden. ( awp/mc/pg)

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