Tessiner Richter zwingt die UBS zu mehr Transparenz gegenüber US-Kunden
Dieser vertritt die Interessen von zwei Amerikanern, die Konten bei der UBS haben. Die Bank müsse ihren Kunden sofort mitteilen, ob ihre Namen schon weitergegeben worden seien, sagte Bernasconi am Dienstag gegenüber dem Radio der italienischen Schweiz (RSI). Ebenso verpflichtet der Richter laut Bernasconi die UBS, ihren Kunden mitzuteilen, ob und allenfalls weshalb sie auf der Liste der Namen seien, die an die USA ausgehändigt werden könnte. Bernasconi geht davon aus, dass die UBS Konsequenzen aus der superprovisorischen Verfügung ziehen wird. Denn es ergebe keinen Sinn, wenn unzählige weitere UBS-Kunden aus dem selben Grund ein Zivilgericht anrufen würden.
UBS respektiert die Verfügung
Die UBS erklärte, dass sie der Verfügung von Einzelrichter Trezzini nachkommen werde, wie UBS-Sprecher Serge Steiner auf Anfrage schriftlich mitteilte. Derzeit prüfe die UBS, welche Kundenbeziehungen die von den Regierungen der Schweiz und der UBS vereinbarten Kriterien von Steuerbetrug und ähnlichem erfüllen würden. Den Entscheid über den Informationsaustausch fällt gemäss UBS die Steuerverwaltung oder das Bundesverwaltungsgericht. Dieser Analyseprozess werde mehrere Monate dauern.
Informationspflicht festgelegt
Wenn die UBS aufgrund ihrer Einschätzung zum Schluss komme, dass ein Kunde vom Amtshilfeersuchen betroffen sei, dann werde sie ihm dies mitteilen. Die Informationspflicht der UBS gegenüber den Kunden sei im Abkommen zwischen der UBS und den USA festgelegt worden.
Frist für Selbstanzeige bis 15. Oktober verlängert
In Amerika haben Steuersünder noch knapp einen Monat Zeit für eine Selbstanzeige. Die US-Steuerbehörde verlängerte die Frist am Montag bis zum 15. Oktober. Sie folgte damit dem Wunsch von Anwälten, die bis zum ursprünglichen Abschlusstag am 23. September nicht für alle reuigen Steuersünder Selbstanzeigen auf den Weg bringen konnten. (awp/mc/pg/14)