«Too big to fail»-Vorschläge im Interesse der KMU
Demnach nimmt der sgv mit Befriedigung zur Kenntnis, dass die Expertenkommission strenge und umfassende Massnahmen zur Begrenzung der «Too big to fail»-Risiken» vorschlägt und diesbezüglich international eine Vorreiterrolle übernehmen will. Denn es gilt mit allen Mitteln zu verhindern, dass sich der «UBS-Fall» wiederholt und der Staat erneut zur Rettung einer systemrelevanten Bank grosse finanzielle Risiken eingehen muss. Dies würde von den rund 300?000 KMU, die unter der Finanz- und Wirtschaftskrise teilweise stark gelitten haben, keinesfalls akzeptiert.
Ausland soll gleichziehen
Um mögliche negative Auswirkungen auf unseren Finanzplatz zu verhindern, erwartet der sgv, dass sich die Schweiz in den internationalen Gremien für ähnlich strenge und umfassende Regeln für die ausländischen Grossbanken einsetzt. Gleichzeitig warnt der sgv vor weiteren Massnahmen, z.B. gesetzlichen Eingriffen in die Entlöhnungssysteme der Banken. Der sgv erwartet aber von den betroffenen Unternehmen wirksame Selbstregulierungsmassnahmen zur Eindämmung der Lohn- und Boniexzesse.
Lange Übergangsfristen begrüsst
Schliesslich begrüsst der sgv die Beschränkung des Massnahmenpakets auf die systemrelevanten Banken. Dabei gilt es, die für KMU wichtigen Geschäftsfelder (insbesondere den Zahlungsverkehr, das Einlagen- und das Kreditgeschäft) besonders genau und umfassend zu regeln. Wichtig sind auch die den Banken zugestandenen langen Übergangsfristen, um die benötigten Eigenmittel aufzubauen. Für die KMU ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Kreditversorgung zu angemessenen und fairen Bedingungen durch die Banken sichergestellt bleibt und genügend Risikokapital zur Verfügung gestellt wird. (sgv/mc/ps)